6. Was will die Schulleitung zur Einsichtnahme haben?

 

b)
Das Gebot der Transparenz bei mündlichen Prüfungsleistungen, die substanzielle Verflüchtigung des gesprochenen Wortes
und die aus dem GG herzuleitende Informationspflicht der PK zu wesentlichen Gründen für die Prüfungsentscheidung (Art. 12 und 19)
zwingen die Prüfungskommission zu einer speziellen Dokumentationspflicht!
 
Einheit von -unterrichtlichen Voraussetzungen für beide Prüfungsteile, -Erwartungsbild für beide Prüfungsteile, -Protokoll für beide Prüfungsteile
und das
-Notenergebnis (unter Vorbehalt) ermöglicht eine weitgehende Transparenz der gezeigten Leistung.
 

 
uSchulanschrift, Datum, Aufgabenstellung mit Materialien und Quellenangaben
uunterrichtliche Voraussetzungen
uerwartete Prüfungsleistung mit AFB und Bewertungseinheiten
uSchwerpunkte des Prüfungsgespräches mit Erwartungen