6.
Was
will die Schulleitung zur Einsichtnahme haben?
b)
Das Gebot der
Transparenz bei mündlichen Prüfungsleistungen, die substanzielle
Verflüchtigung des gesprochenen Wortes
und die aus dem GG herzuleitende Informationspflicht der PK zu wesentlichen
Gründen für die Prüfungsentscheidung (Art. 12 und 19)
zwingen die Prüfungskommission zu einer speziellen Dokumentationspflicht!
Einheit von
-unterrichtlichen
Voraussetzungen für beide Prüfungsteile,
-Erwartungsbild
für beide Prüfungsteile,
-Protokoll
für beide Prüfungsteile
und das
-Notenergebnis
(unter Vorbehalt) ermöglicht eine weitgehende Transparenz der gezeigten
Leistung.
uSchulanschrift,
Datum, Aufgabenstellung mit Materialien und Quellenangaben
uunterrichtliche
Voraussetzungen
uerwartete
Prüfungsleistung mit AFB und Bewertungseinheiten
uSchwerpunkte
des Prüfungsgespräches mit Erwartungen