Grundsätzliches zu mündlichen Prüfungen im Fach Geographie

Rechtlicher Grundrahmen mündlicher Prüfungen
 
1. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.3.2003  (www.mk-intern.bildung-lsa.de)
 
-§21(3): Die Prüfungsaufgaben …, sowohl die Aufgabenstellung für den Vortrag als auch die geplanten Schwerpunkte des Prüfungsgespräches, werden vom jeweiligen Prüfer auf der Grundlage der RRL und der EPA erstellt und bedürfen der Zulassung durch die Prüfungskomission. Ein Erwartungshorizont ist beizulegen.
 
-§31(1): …darf keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung sein und darf sich nicht nur auf Stoffgebiete eines KHJ beziehen.
 
-§31(2): Die Dauer der … beträgt mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten.
 
-§31(7): Über den Prüfungsverlauf wird ein Protokoll geführt. Es stellt den Prüfungsverlauf dar und weist nach der Beratung des FPA die festgelegte Bewertung und deren Begründung aus.
 
2. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Vorläufige Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geographie, Magdeburg 1995                   
 
3. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Rahmenrichtlinien Geographie Gymnasium Sachsen-Anhalt. Magdeburg 2000 und 2003 (www.rahmenrichtlinien-bildung.lsa.de)
 
4. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geographie. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005 (www.kmk.org)
RdErl. des MK vom 17.1.2001 (Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung)**
 
-Bei der Aufstellung des Prüfungsplanes ist darauf zu achten, dass … ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Auswertung der einzelnen P. durch die FPA eingeplant ist.
-… muss die Aufgabenstellung so angelegt sein, dass in einem sachlogischen Zusammenhang zum Vortrag der KHJ-Übergriff im Prüfungsgespräch abgesichert werden kann.
-Beide Prüfungsteile … werden ausschließlich zusammengefasst bewertet.
-Die Vorbereitungszeit ist mit 20‘ festgesetzt (max. 40‘ bei Experi.)
-Die Aufgaben einschließlich der Texte werden dem Prüfling schriftlich vorgegeben.
-Die Bekanntgabe der Bewertung der Prüfung erfolgt stets unter Vorbehalt …
-Für Niederschriften … wird ein standardisiertes Protokoll … geführt.