Grundsätzliches zu mündlichen Prüfungen
im Fach Geographie
Rechtlicher Grundrahmen mündlicher Prüfungen
-§21(3):
Die Prüfungsaufgaben …, sowohl die Aufgabenstellung für den Vortrag als
auch die
geplanten
Schwerpunkte
des Prüfungsgespräches, werden
vom
jeweiligen
Prüfer auf der
Grundlage
der RRL und der EPA erstellt und bedürfen der Zulassung durch die
Prüfungskomission. Ein Erwartungshorizont ist beizulegen.
-§31(1):
…darf keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung sein und
darf sich nicht nur auf Stoffgebiete eines KHJ beziehen.
-§31(2):
Die Dauer der … beträgt mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten.
-§31(7):
Über den Prüfungsverlauf wird ein Protokoll geführt. Es stellt den
Prüfungsverlauf dar und weist nach der Beratung des FPA die festgelegte
Bewertung und deren Begründung aus.
2. Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt: Vorläufige Einheitliche Prüfungsanforderungen in der
Abiturprüfung Geographie, Magdeburg 1995
4. Einheitliche
Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geographie. Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005 (www.kmk.org)
RdErl. des MK vom 17.1.2001
(Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung)**
-Bei
der Aufstellung des Prüfungsplanes ist darauf zu achten, dass … ausreichend
Zeit für die Vorbereitung und Auswertung der einzelnen P. durch die FPA
eingeplant ist.
-…
muss die Aufgabenstellung so angelegt sein, dass in einem sachlogischen
Zusammenhang zum Vortrag der KHJ-Übergriff im Prüfungsgespräch abgesichert
werden kann.
-Beide
Prüfungsteile … werden ausschließlich zusammengefasst bewertet.
-Die
Vorbereitungszeit ist mit 20‘ festgesetzt (max. 40‘ bei Experi.)
-Die
Aufgaben einschließlich der Texte werden dem Prüfling schriftlich
vorgegeben.
-Die
Bekanntgabe der Bewertung der Prüfung erfolgt stets unter Vorbehalt …
-Für
Niederschriften … wird ein standardisiertes Protokoll … geführt.