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Aufgaben von
der Lehrkraft erarbeitet, die in der QP in dem betreffenden Kurs den
Unterricht regelmäßig erteilt hat.
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uDie
gesamte mündliche Prüfung darf nicht nur auf das Stoffgebiet eines
einzigen Kurshalbjahres ausgerichtet sein. Inhalt der P. ist die Kursstufe
(EP, QP).
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uInhalt
der Prüfung darf keine zuvor gestellte Klausuraufgabe sein.
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uJede
Aufgabe sollte aus dem Unterricht erwachsen sein und mit den eingeübten
fachspezifischen Methoden bewältigt werden können.
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uArbeitsanweisungen
müssen enthalten sein, die eindeutige Signalwörter sind und dem Prüfling
die Zielrichtung der Aufgabenbearbeitung geben. (AFB)
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uAufgaben
müssen dem Prüfling unbekannt sein (neuer Anwendungsfall, unbekanntes
Material)
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uEine
Prüfungsaufgabe ist mehrfach verwendbar.
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uIn
der Regel ist die P. in 3- 4 Arbeitsaufträge untergliedert.