Ziele und Grundsätzlichkeiten mündlicher Prüfungsaufgaben

Ziele:

Demonstration erworbener fachlicher, methodischer und personaler Kompetenzen:

 
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Grundsätzlichkeiten

  • Aufgaben von der Lehrkraft erarbeitet, die in der QP in dem betreffenden Kurs den Unterricht regelmäßig erteilt hat.
  • uDie gesamte mündliche Prüfung darf nicht nur auf das Stoffgebiet eines einzigen Kurshalbjahres ausgerichtet sein. Inhalt der P. ist die Kursstufe (EP, QP).
  • uInhalt der Prüfung darf keine zuvor gestellte Klausuraufgabe sein.
  • uJede Aufgabe sollte aus dem Unterricht erwachsen sein und mit den eingeübten fachspezifischen Methoden bewältigt werden können.
  • uArbeitsanweisungen müssen enthalten sein, die eindeutige Signalwörter sind und dem Prüfling die Zielrichtung der Aufgabenbearbeitung geben. (AFB)
  • uAufgaben müssen dem Prüfling unbekannt sein (neuer Anwendungsfall, unbekanntes Material)
  • uEine Prüfungsaufgabe ist mehrfach verwendbar.
  • uIn der Regel ist die P. in 3- 4 Arbeitsaufträge untergliedert.